Wasser ist der älteste und beliebteste Durstlöscher der Welt.
Aber Wasser ist nicht gleich Wasser!
Große Unterschiede gibt es bei den Wasserarten, bei ihrer Herkunft und vor allem bei ihrer Qualität.
Seit dem 18. Jahrhundert werden erhebliche Mengen abgefüllter Wässer in die ganze Welt versandt. „Tafelwasser“ war damals der Oberbegriff für Mineralwässer und mineralarme Wässer.
Naturprodukte Heil- und Mineralwasser
Mineralwasser stammt aus einem unterirdischen, vor Verunreinigungen gut geschützten Wasservorkommen und muss direkt am Quellort abgefüllt werden. Ein Transport ist nur im Endverbraucherbehältnis erlaubt, also nur als fertiges Produkt in der Flasche. Mineralwasser ist das einzige amtlich anerkannte Lebensmittel in Deutschland. Das Anerkennungsverfahren umfasst über 200 geologische, chemische und mikrobiologische Untersuchungen. Die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (MTVO) legt genau fest, was ein natürliches Mineralwasser ausmacht, wie es etikettiert und verpackt sein muss. Strenge Kontrollen garantieren dem Verbraucher außerdem eine gleichbleibende Qualität von der Quelle bis auf den Tisch. Es ist von ursprünglicher Reinheit, das heißt die Mikrobiologie verändernde Behandlungen sind verboten. Es darf nur Kohlensäure zugesetzt werden.
Auch Heilwasser entspringt aus unterirdischen und vor Verunreinigung geschützten Wasservorkommen und muss direkt am Quellort abgefüllt werden. Es unterliegt auch der MTVO und zudem dem Arzneimittelgesetz. Durch seine besondere Kombination an Mineralstoffen besitzt es eine vorbeugende, lindernde oder heilende Wirkung, die anhand von wissenschaftlichen Untersuchungen belegt sein muss.
Große Unterschiede bei Quell-, Tafel- und Leitungswasser
Quellwasser stammt auch aus unterirdischen Wasservorkommen und muss am Quellort abgefüllt werden. In seiner Zusammensetzung muss es den Anforderungen entsprechen, die für Trinkwasser gelten. So zum Beispiel: geschmacklich neutral und kühl, nicht gesundheitsschädigend und mit einem Gehalt an gelösten mineralischen Stoffen in bestimmten Konzentrationen. Eine amtliche Anerkennung ist nicht erforderlich. Seine Zusammensetzung muss nicht konstant sein.
Tafelwasser wird industriell hergestellt und ist daher kein Naturprodukt. Es kann ein Gemisch aus verschiedenen Wasserarten und anderen Zutaten sein. Erlaubt sind die Mischung von Trinkwasser, Mineralwasser, Natursole, Meerwasser sowie die Zugabe von Mineralstoffen und Kohlensäure. Für die Mischungsverhältnisse gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Im Café oder Restaurant wird Tafelwasser meist aus großen Schankanlagen gezapft und im Glas serviert.
Trinkwasser (Leitungswasser) stammt in Deutschland zu zwei Dritteln aus Grundwasser und zu einem Drittel aus Oberflächenwasser (z. B. Seen, Talsperren). Bei Bedarf wird es mit Verfahren und Zusatzstoffen aufbereitet, deren Einsatz in der Trinkwasserverordnung geregelt ist. Sie legt auch die sonstigen Qualitätsparameter fest, z. B. Grenz- und Indikatorwerte. Diese sind zum Teile gesundheitlich, zum Teil technisch begründet, denn das Wasser wird durch lange Rohrleitungen transportiert und es dient unterschiedlichsten Verwendungszwecken: zur Körperpflege, in Sanitäranlagen sowie zum Waschen, Putzen, Kochen und Trinken. Bis zum Übergabepunkt (Wasseruhr) ist der Wasserversorger für die Qualität verantwortlich, ab da, also für die Rohrleitungen im Haus, der Hauseigentümer. Trinkwasser unterliegt laufenden Kontrollen durch Wasserversorger und zuständige Behörden. Die Aufbereitung von Trinkwasser ist zulässig und oft auch notwendig.